Impressum & AGB.
Rechtliche Angaben gemäß deutschem Recht.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Impressum
Visual Space GmbH
Kellerbergstraße 17
82266 Inning am Ammersee
Deutschland
Geschäftsführerin: Virginie Meunier
Amtsgericht München
HR-Nr: B113575
USt-IdNr.: DE812070318
E-Mail: info@visualspace.de
Telefon: +49 160 99119975
Datenschutzerklärung
Stand: 9. Dezember 2025
Diese Datenschutzerklärung gilt für Bürger und Personen mit ständigem Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.
In dieser Datenschutzerklärung erklären wir, was wir mit den Daten, die wir über dich via https://visualspace.eu gesammelt haben, tun. Wir empfehlen dir, dieses Dokument sorgfältig zu lesen. Während unserer Verarbeitung entsprechen wir den gesetzlichen Anforderungen. Dies bedeutet unter anderem:
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- Wir unternehmen angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um deine persönlichen Daten zu schützen, und verlangen dies ebenso von Parteien, die persönliche Daten in unserem Auftrag verarbeiten.
- Wir respektieren dein Recht auf Einsichtnahme, Berichtigung oder Löschung deiner personenbezogenen Daten.
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1. Zweck, Daten und Aufbewahrungsfrist
Wir verarbeiten personenbezogene Daten für den folgenden Zweck im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit:
1.1 Kontaktaufnahme — per Telefon, Post, E-Mail und/oder Kontaktformular
Wenn du per Telefon, Post, E-Mail oder über unser Kontaktformular mit uns in Kontakt trittst, verarbeiten wir die von dir mitgeteilten Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und der Inhalt deiner Nachricht), um deine Anfrage zu bearbeiten und zu beantworten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anbahnung eines Vertrags) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Beantwortung von Anfragen). Wir speichern diese Daten, solange dies zur Bearbeitung deiner Anfrage erforderlich ist, und löschen sie spätestens 6 Monate nach Abschluss der Konversation, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. handels- und steuerrechtliche Vorschriften nach §§ 257 HGB, 147 AO, bis zu 10 Jahre bei abrechnungsrelevantem Schriftverkehr) eine längere Speicherung erfordern.
2. Cookies
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3. Offenlegungspraktiken
Wir legen personenbezogene Daten offen, wenn wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, z. B. auf Anforderung einer Strafverfolgungsbehörde, soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist, um Auskünfte zu erteilen, oder für eine Untersuchung in einer Angelegenheit, die die öffentliche Sicherheit betrifft.
Wenn unsere Website oder unser Unternehmen im Rahmen einer Fusion oder Übernahme übernommen oder verkauft wird, können deine Daten unseren Beratern und potenziellen Käufern offengelegt und an die neuen Eigentümer übermittelt werden.
4. Sicherheit
Wir sind der Sicherheit persönlicher Daten verpflichtet. Wir unternehmen angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um Missbrauch von und unautorisierten Zugriff auf persönliche Daten zu begrenzen. Dies stellt sicher, dass nur notwendige Personen Zugriff auf deine Daten erhalten, dieser Zugriff geschützt ist und dass unsere Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig geprüft werden.
5. Websites von Drittanbietern
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6. Ergänzungen zu dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an dieser Datenschutzerklärung vorzunehmen. Es wird empfohlen, diese Datenschutzerklärung regelmäßig zu lesen, um sich über Änderungen zu informieren. Darüber hinaus informieren wir dich, wo immer möglich.
7. Zugriff und Bearbeitung deiner Daten
Wenn du Fragen hast oder wissen möchtest, welche persönlichen Daten wir über dich haben, kontaktiere uns bitte. Du kannst uns mittels der unten stehenden Informationen erreichen. Du hast die folgenden Rechte:
- Du hast das Recht zu wissen, warum deine persönlichen Daten gebraucht werden, was mit ihnen passiert und wie lange diese verwahrt werden.
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- Recht auf Berichtigung: Du hast das Recht, wann immer du wünschst, deine persönlichen Daten zu ergänzen, zu korrigieren sowie gelöscht oder blockiert zu bekommen.
- Wenn du uns dein Einverständnis zur Verarbeitung deiner Daten gegeben hast, hast du das Recht, dieses Einverständnis zu widerrufen und deine persönlichen Daten löschen zu lassen.
- Recht auf Datentransfer deiner Daten: Du hast das Recht, alle deine persönlichen Daten von einem Verantwortlichen anzufordern und in ihrer Gesamtheit zu einem anderen Verantwortlichen zu transferieren.
- Widerspruchsrecht: Du kannst der Verarbeitung deiner Daten widersprechen. Wir entsprechen dem, es sei denn, es gibt berechtigte Gründe für die Verarbeitung.
Bitte stelle sicher, dass du immer klar angibst, wer du bist, sodass wir sicher sein können, nicht die Daten der falschen Person zu bearbeiten oder zu löschen.
8. Eine Beschwerde übermitteln
Wenn du nicht zufrieden mit der Art und Weise bist, in der wir die Verarbeitung deiner persönlichen Daten handhaben, hast du das Recht, eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde zu richten.
9. Kontaktdaten
Visual Space GmbH
Kellerbergstraße 17
82266 Inning am Ammersee
Deutschland
Website: https://visualspace.eu
E-Mail: info@visualspace.de
Telefonnummer: +49 160 99119975
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Visual Space GmbH · Stand 2024
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1. In allen Vertragsbeziehungen, in denen die Visual Space GmbH, Kellerbergstraße 17, 82266 Inning am Ammersee, Deutschland (nachfolgend „VS“ genannt) für andere Unternehmen oder Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ genannt) Leistungen erbringt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von VS. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Kundenbestellung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass VS in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
1.2. Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende sowie ergänzende Bedingungen des Kunden werden – außer im Falle der schriftlichen Zustimmung von VS – nicht Vertragsinhalt, selbst wenn VS einen Vertrag durchführen bzw. eine Leistung erbringen sollte, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Angebote von VS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet wurden.
2.2. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. VS kann Bestellungen des Kunden innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2.3. VS behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von VS weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von VS diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
3. Formerfordernisse
3.1. Vertragliche Garantien und Zusagen, insbesondere wenn sie über den Bereich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch VS.
3.2. Änderungen und Ergänzungen der Verträge zwischen VS und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das hier und an anderen Stellen in diesen AGB festgelegte Schriftformerfordernis kann auch durch E-Mail, Telefax oder durch Briefwechsel eingehalten werden.
3.3. Rechtserhebliche Anzeigen und Erklärungen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Mängelrüge, Fristsetzung, Rücktritt) sind in Textform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
4. Leistungszeitpunkt, Subunternehmer
4.1. Termine und Erfüllungszeitpunkte sind keine Fixtermine, außer wenn sie schriftlich und ausdrücklich durch VS als Fixtermine zugestanden wurden.
4.2. VS entscheidet, wie viele und welche Mitarbeiter – nach Ermessen auch freie Mitarbeiter und Subunternehmer – eingesetzt werden bzw. welche Leistungen an Dritte vergeben werden.
5. Projektphasen
5.1. VS wird nach den Vorgaben des Kunden, insbesondere auch im Hinblick auf eine Budgetierung, und auf Basis des vom Kunden angenommenen Angebotes die Einrichtung, Inneneinrichtung bzw. den Messestand konzipieren und visualisieren (Konzeption und Visualisierung).
5.2. Im Falle der Beauftragung der Realisierung eines von VS erstellten Entwurfes wird VS die vertraglichen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den behördlichen Vorschriften erbringen (Realisierung).
6. Projektmanagement
VS und der Kunde benennen unmittelbar nach Vertragsschluss jeweils einen Projektleiter und einen stellvertretenden Projektleiter, die zu allen Entscheidungen hinsichtlich des Vertragsgegenstands befugt sind und ausschließlicher Ansprechpartner für Absprachen und Abstimmungen aller Art sind. Über Änderungen im Projektmanagement informieren sich die Parteien unverzüglich gegenseitig.
7. Nachfristen
7.1. Soweit der Kunde Fristen oder Nachfristen zur Nacherfüllung bzw. Beseitigung eines Mangels oder Missstandes setzt, müssen diese Fristen angemessen sein und VS mindestens zwei Nachbesserungsversuche erlauben. Die Frist soll – abhängig vom Umfang und der technischen Schwierigkeit – in der Regel mindestens 10 Arbeitstage betragen, außer wenn eine noch kurzfristigere Nachbesserung aufgrund berechtigter Interessen des Kunden unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit geboten ist.
7.2. Durch Gesetz oder Vertrag vorgesehene Fristsetzungen des Kunden müssen – außer in Eilfällen – mindestens zehn Arbeitstage betragen. Soll der fruchtlose Ablauf einer gesetzten Frist den Kunden zur Lösung vom Vertrag (z.B. durch Rücktritt, Kündigung oder Schadensersatz statt der Leistung) oder zur Minderung der Vergütung berechtigen, so muss der Kunde diese Konsequenzen des fruchtlosen Fristablaufs in Textform zusammen mit der Fristsetzung androhen. VS kann nach Ablauf einer gemäß Satz 2 gesetzten Frist verlangen, dass der Kunde seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt.
8. Preise; Zahlung; Aufrechnung
8.1. Alle Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
8.2. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.3. Die Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme. VS ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt VS spätestens mit der Auftragsbestätigung. Mit Ablauf der Zahlungsfrist nach Satz 1 gerät der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. VS behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
8.4. Erfolgt eine Vergütung nach Zeitaufwand, sind die Angaben in einem Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung von VS nur eine Kalkulation bzw. ein Voranschlag, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschalvergütung vereinbart wird. Sofern die Parteien eine Abrechnung nach Aufwand vereinbaren, kann VS vom Kunden die Abzeichnung eines von VS bzw. ihrem Mitarbeiter vorgelegten Arbeitsnachweises verlangen. Der angefallene Aufwand wird in der Rechnung oder in einer gesonderten Anlage zur Rechnung aufgeführt. Sollte der Kunde gegen die Richtigkeit der Aufstellung nicht innerhalb von zwei Wochen in Textform Widerspruch erheben, trägt der Kunde die Beweislast für deren Unrichtigkeit. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Widerspruchs bei VS.
8.5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.
9. Kündigung und Stornierung
9.1. Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine außerordentliche Beendigung des Leistungsaustauschs wegen einer Leistungsverzögerung kann insbesondere verlangt werden, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Verzögerung allein oder ganz überwiegend zu vertreten hat und dem Berechtigten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Vertragsparteien ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.
9.2. Ordentliche Kündigung durch den Kunden. Das gesetzliche Recht des Kunden zur ordentlichen Kündigung bleibt, soweit gesetzlich vorgesehen, unberührt. Im Falle einer Kündigung behält VS den Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz sämtlicher bis dahin bereits entstandener, beauftragter oder nicht mehr stornierbarer Kosten und Verpflichtungen gegenüber Dritten. Für noch nicht erbrachte Leistungen gelten ergänzend die nachfolgenden Stornierungsbedingungen.
9.3. Stornierung von Veranstaltungen, Events, Messe- und Produktionsleistungen. Bei der Stornierung einer bereits beauftragten Veranstaltung, eines Events, Messeprojekts oder einer vergleichbaren Produktion durch den Kunden ist VS berechtigt, folgende pauschalierte Vergütung auf Grundlage der vereinbarten Nettoauftragssumme zu verlangen:
a) bei einer Stornierung mehr als 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungs- bzw. Produktionstermin: 30 %,
b) bei einer Stornierung 30 bis 15 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungs- bzw. Produktionstermin: 50 %,
c) bei einer Stornierung 14 bis 8 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungs- bzw. Produktionstermin: 75 %,
d) bei einer Stornierung ab 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Veranstaltungs- bzw. Produktionstermin: 100 % der vereinbarten Nettoauftragssumme.
Dies gilt auch bei einer Stornierung am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen bzw. Nichtabnahme der vereinbarten Leistungen durch den Kunden.
9.4. Bereits produzierte, bestellte oder verbindlich beauftragte Leistungen. Unabhängig von den vorstehenden Stornierungspauschalen sind Leistungen und Kosten, die VS zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbracht, produziert, bestellt oder gegenüber Lieferanten, Caterern, Technikdienstleistern, Künstlern, Personal, Locations, Mietfirmen, Subunternehmern oder sonstigen Dritten verbindlich beauftragt hat und die nicht mehr kostenfrei storniert werden können, vom Kunden vollständig zu vergüten. Hierzu gehören insbesondere Catering, Speisen und Getränke, individuell vereinbarte Menüs, Personal, Technik, Dekoration, Blumen, Mobiliar, Mietgegenstände, Transport, Logistik, Produktionsleistungen, Sonderanfertigungen sowie sonstige speziell für die Veranstaltung beschaffte Waren und Leistungen.
9.5. Nachweis eines geringeren Anspruchs. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass VS infolge der Stornierung keine oder wesentlich geringere Vergütungsansprüche unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs zustehen als nach den vorstehenden Pauschalen. VS bleibt umgekehrt berechtigt, einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden bzw. weitergehenden Vergütungsanspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nachzuweisen und geltend zu machen.
9.6. Form der Stornierung. Stornierungen und Kündigungen durch den Kunden bedürfen mindestens der Textform, insbesondere per E-Mail. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei VS.
10. Haftung
10.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet VS bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2. Auf Schadensersatz haftet VS – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VS vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesen Fällen ist die Haftung von VS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.3. Die sich aus Ziff. 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zu Gunsten von Personen, deren Verschulden VS nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit VS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Eigentumsvorbehalt
VS behält sich das Eigentum und die Rechte an der vertragsgegenständlichen Leistung bis zum vollständigen Ausgleich der Vergütungsansprüche aus dem Vertrag vor. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung oder Übertragung nur nach schriftlicher Anzeige gegenüber VS und nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
12. Referenzen
VS ist es gestattet, den Kunden in Druck- oder Onlineveröffentlichungen als Referenzkunden anzugeben sowie in angemessener Zahl Fotos der Visualisierung bzw. des realisierten Werkes zu veröffentlichen. VS wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand
13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.
13.2. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen. VS kann bei Rechtstreitigkeiten wahlweise auch Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
13.3. Erfüllungsort ist München, sofern nicht anders vereinbart.
II. Konzeption, Visualisierung
In der Phase der Konzeption und Visualisierung gelten vorrangig die Bestimmungen dieses Abschnitts II; ergänzend diejenigen des Abschnitts I (Allgemeine Bestimmungen).
1. Leistungsgegenstand
1.1. VS wird nach den Vorgaben des Kunden, insbesondere auch im Hinblick auf eine Budgetierung, und auf Basis des vom Kunden angenommenen Angebotes die Einrichtung, Inneneinrichtung bzw. den Messestand konzipieren und visualisieren.
1.2. VS wird die vertraglichen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den behördlichen Vorschriften, die zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Abnahme der Leistung gelten, erbringen.
1.3. VS schuldet die Erstellung der im Angebot angegebenen Anzahl von Entwürfen; hierfür wird eine Basisvergütung vereinbart. Soweit der Kunde die Erstellung weiterer Entwürfe beauftragt, die nicht nur eine geringfügige Umplanung bereits erstellter Entwürfe darstellt, sind diese nach Angabe im Angebot zusätzlich vergütungspflichtig.
2. Korrekturschleifen
2.1. Sobald VS dem Kunden den ersten Entwurf zur Verfügung gestellt hat, kann der Kunde die Einarbeitung und Umsetzung eines Änderungswunsches (= Korrekturschleife) in Textform verlangen.
2.2. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, werden von der Basisvergütung (vgl. II. Ziff. 1.3.) zwei Korrekturschleifen erfasst.
2.3. Weitere Korrekturschleifen werden dem Kunden nach Zeitaufwand berechnet, wobei der im Angebot ausgewiesene Stundensatz zzgl. Umsatzsteuer gilt. Im Übrigen gilt I. Ziff. 8.4.
3. Urhebernutzungsrechte
3.1. Aufschiebend bedingt auf die Zahlung der vollständigen Vergütung überträgt VS dem Kunden das zeitlich unbegrenzte und ausschließliche Urhebernutzungsrecht an dem sich aus den Entwürfen jeweils zugrundeliegenden Design. Diese Designs dürfen, sofern nichts hiervon Abweichendes vereinbart wurde, nicht für andere Gegenstände verwendet, bearbeitet oder abgeändert oder von Dritten genutzt werden. Räumlich ist das Urhebernutzungsrecht begrenzt auf diejenigen Räumlichkeiten, auf die VS die Entwürfe bezogen hat.
3.2. VS sichert zu, dass ihr die Urhebernutzungsrechte zustehen und nicht mit Rechten Dritter belastet sind.
3.3. Im Übrigen vereinbaren die Parteien die entsprechende Anwendung der urheberrechtlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 15 ff., 31 ff. UrhG auch für den Fall, dass ein originärer urheberrechtlicher Schutz nicht entsteht.
3.4. VS bleibt auch nach Ablieferung des Werkes Eigentümer an Entwürfen, Originalzeichnungen, Druckvorlagen, Modellen und sonstigen für die Nutzung dienenden Vorlagen.
III. Realisierung
In der Phase der Realisierung gelten vorrangig die Bestimmungen dieses Abschnitts III; ergänzend diejenigen des Abschnitts I (Allgemeine Bestimmungen).
1. Leistungsgegenstand
1.1. Im Falle der Beauftragung der Realisierung eines von VS gemäß Ziff. II (Konzeption, Visualisierung) erstellten Entwurfes wird VS die vertraglichen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den behördlichen Vorschriften erbringen.
1.2. Eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsstandard ist unschädlich und stellt keinen Mangel dar, wenn sie zu einer wenigstens gleichwertigen oder gar höherwertigen Leistung führt.
2. Anrechnung der Vergütung für Konzeption und Realisierung
Die vereinbarte Basisvergütung für Konzeption und Visualisierung (vgl. II. Ziff. 1.3) wird auf den mit dem Kunden vereinbarten und von diesem geschuldeten Werklohn für die Realisierung des Vorhabens angerechnet; davon ausgeschlossen ist das zusätzliche Honorar für die Erstellung zusätzlicher Entwürfe (vgl. II Ziff. 1.3) sowie die Vergütung nach Zeitaufwand für Korrekturschleifen (vgl. II Ziff. 2).
3. Auftragserweiterungen
VS verpflichtet sich, auf schriftliches Verlangen des Kunden Auftragserweiterungen gegenüber der zunächst beauftragten Leistung durchzuführen, sofern ihr Betrieb auf derartige Leistungen ausgerichtet ist und sofern die Auftragserweiterung zumutbar ist.
4. Vom Kunden bauseits zu erbringende Leistungen
Der Kunde ist verpflichtet, Baustrom, Bauwasser in erforderlicher Menge bauseits zu stellen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
5. Gefahrübergang, Abnahme
5.1. Bei abnahmefähigen Leistungen wird auf Verlangen einer Partei eine förmliche Abnahme durchgeführt. Das Verlangen des Kunden bedarf der Textform.
5.2. Im Falle von unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern, aber kann die Abnahme unter Vorbehalt erklären.
5.3. Wenn der Kunde nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, kann ihm VS schriftlich eine Frist von einer Woche zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.
IV. Vermietung von Gegenständen bei Event- und Messekonzepten
Ist Gegenstand des Vertrages die Vermietung von Gegenständen bei Event- oder Messekonzepten, gelten vorrangig die Bestimmungen dieses Abschnitts IV; ergänzend diejenigen der Abschnitte I (Allgemeine Bestimmungen), II (Konzeption und Visualisierung) und III (Realisierung).
1. Pflichten von VS
1.1. Der Umfang der von VS zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. Leistungsdaten und Muster sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bestätigt werden.
1.2. Zugesagte Liefer-, Fertig- und Zurverfügungstellungsfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn sie sind von VS schriftlich als verbindlich bestätigt. Der Beginn der seitens des Kunden angegebenen Liefer-, Fertig- und Zurverfügungstellungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
1.3. Sofern VS die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung, insgesamt jedoch höchstens 10 % des Nettorechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von VS beruht.
1.4. Die Einhaltung der Liefer-, Fertig- und Zurverfügungstellungsfristen durch VS setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere den rechtzeitigen Zahlungseingang von Anzahlungen, sofern vereinbart.
1.5. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist VS berechtigt, den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
2. Pflichten des Kunden
2.1. Der Kunde stellt freien Zugang zum Veranstaltungsort, Be- und Entlademöglichkeiten während Auf- und Abbau und ausreichend kostenfreien Parkraum in der unmittelbaren Nähe sicher.
2.2. Der Kunde darf die vermieteten Gegenstände lediglich sachgerecht nutzen und muss übermäßige Inanspruchnahme vermeiden sowie sie gegen Feuer, Wasserschaden, Einbruchdiebstahl und sonstiges Abhandenkommen schützen. Für abhanden gekommene Gegenstände oder deren Beschädigung sowie unsachgemäße Nutzung haftet der Kunde in vollem Umfang.
2.3. Alle vermieteten Gegenstände sind während der Vertragsdauer nicht durch VS versichert; vielmehr hat der Kunde für entsprechenden Versicherungsschutz gegen Feuer, Wasserschaden, Einbruchdiebstahl und sonstiges Abhandenkommen zu sorgen.
2.4. Während der Mietdauer einschließlich der Auf- und Abbauzeit hat der Kunde für geeigneten Wachdienst zu sorgen.
2.5. Der Kunde sorgt für kostenloses, ausreichendes Catering für das Auf- und Abbauteam von VS.
3. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet VS für den Verlust der Mietgegenstände sowie für Schäden an diesen, die durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung der Mietgegenstände entstehen. In diesen Fällen kann VS pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50 % der ursprünglichen Nettoanschaffungskosten des Mietgegenstandes verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens durch VS bleiben hiervon unberührt. Ebenso bleibt dem Kunden nachgelassen, einen geringeren Schaden von VS nachzuweisen.
4. Liefer- und Leistungsverzögerung
4.1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von VS liegen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber physikalischer Netze, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat VS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen VS, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.2. Liegt eine erhebliche Behinderung, die von VS zu vertreten ist, vor, so ist der Kunde berechtigt, nur Zahlungen für laufende Leistungen ab der Behinderung angemessen zu mindern. Erheblich sind nur solche Behinderungen, aufgrund derer dem Kunden die Nutzung der Leistung insgesamt erheblich erschwert, oder, wenn mehrere Leistungen vertraglich vereinbart sind, die Nutzung einzelner Leistungen vollständig unmöglich wird.
5. Mängel
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen/Waren von VS unverzüglich nach Aufbau zu prüfen.
5.2. Die Abnahme des Mobiliars erfolgt unmittelbar nach Ende des Aufbaus, d.h. vor dem Beginn der Veranstaltung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind Mängel deutlich und unmissverständlich in Textform anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen sind unwirksam.
5.3. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung während der Abnahme nicht entdeckt werden können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
5.4. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung beschränkt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung innerhalb angemessener Frist die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.